Weiter bestätigen der Bericht des Kantonsspitals Aarau vom 11. September 2024 sowie der Untersuchungsbericht des Instituts für Rechtsmedizin vom 10. September 2024 eine Alkoholabstinenz der Beschuldigten seit Ende Februar 2024 bis wenige Tage vor der Haarentnahme am 28. August 2024 (Eingabe der Beschuldigten vom 17. September 2024). Auch nimmt die Beschuldigte gemäss dem Beratungsverlauf der Suchtberatung vom 19. August 2024 seit Februar 2024 wieder regelmässig freiwillig Beratungen bei der Suchtberatung E._____ in Q._____ in Anspruch und nimmt auf freiwilliger Basis das Medikament Antabus zweimal pro Woche ein (Eingabe der Beschuldigten vom 19. August 2024).