Die Beschuldigte wurde mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 1. März 2017 – und damit innerhalb der letzten fünf Jahre vor den vorliegend zu beurteilenden Delikten, welche die Beschuldigte am 14. Juli 2021 begangen hat – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Ein bedingter Vollzug der vorliegend auszusprechenden Freiheitsstrafe ist damit nur unter besonders günstigen Umständen zulässig.