Die Beschuldigte wurde mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 1. März 2027 wegen mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Führen eines Motorfahrzeugs mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration), mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, mehrfacher Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG und grober Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, Probezeit 4 Jahre, und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Auch wenn sie sich in der Probezeit bewährt hat, wurde sie bereits vier Monate nach Ablauf der Probezeit wieder rückfällig.