Die Beschuldigte hat am 14. Juli 2021 um ca. 19.15 Uhr den Unfallort beim Dinokreisel in Frick trotz Vorliegens eines von ihr verursachten Sachschadens sowohl an ihrem eigenen Fahrzeug als auch an jenem von D._____ verlassen, ohne das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Durch dieses Verhalten hat sie die zeitnahe Durchführung einer Atemalkoholoder Blutprobe oder einer anderen entsprechenden Voruntersuchung durch die Polizei verhindert. Sodann ist die Beschuldigte am gleichen Abend in Kaisten von der nassen Strasse abgekommen und in einem an die Strasse angrenzenden Feld gelandet, wodurch ein Landschaden entstanden ist.