Fr. 2'000.00. Zudem sprach es eine nicht obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren aus. Weiter auferlegte es der Beschuldigten sowohl die erstinstanzlichen Verfahrenskosten – inklusive der Kosten des Gutachtens von Fr. 11'076.20 –, als auch die Kosten des Berufungsverfahrens.