1. Das Obergericht verurteilte die Beschuldigte mit Urteil vom 7. März 2024 für die im Berufungsverfahren nicht mehr angefochtenen Schuldsprüche wegen mehrfacher Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, mehrfachen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall, mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des Vortritts bei Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Busse von