Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat A._____ (Gesuchsteller) mit Strafbefehl vom 26. April 2023 wegen mehrfacher Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Fahrens ohne Berechtigung, mehrfachen Fahrens ohne Kontrollschilder sowie Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs zufolge mangelnder Aufmerksamkeit zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 160.00 und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt. Dieser Strafbefehl ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.