Ausgehend von einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von Fr. 3'800.00 sowie einer monatlichen Provision von durchschnittlich Fr. 200.00, insgesamt somit Fr. 4'000.00 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5), einem allgemeinen Abzug in Höhe von 20 % für Krankenkasse, Steuern und notwendige Berufskosten sowie einem weiteren Abzug von - 11 - 15 % wegen der hohen Anzahl Tagessätze (vgl. BGE 134 IV 60 E. 6.5.2), ergibt sich ein Tagessatz von Fr. 90.00.