Weitere relevante, sich auf die Strafhöhe auswirkende Täterkomponenten sind nicht ersichtlich. Die Strafempfindlichkeit des ledigen und kinderlosen Beschuldigten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2), der aufgrund des vorliegenden Strafverfahrens seine Arbeitsstelle als Kleinkindbetreuer in der Kindertagesstätte S._____ in U._____ verloren, mittlerweile aber wieder eine Arbeitsstelle als Teamleiter Fundraising bei der T._____ gefunden hat (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4), erscheint durchschnittlich, zumal vorliegend nur eine bedingte Geldstrafe und nicht eine Freiheitsstrafe auszusprechen ist.