Personen in der betroffenen Snapchat-Gruppe waren, bleibt unbekannt, wie vielen Personen der Beschuldigte diese Aufnahme zugänglich gemacht hat. Fest steht jedoch, dass der Beschuldigte die Videoaufnahme in einer Chat-Gruppe, in welcher ihm zufolge ca. 20 Administratoren sowie weitere Personen ohne Administrationsrechte vorhanden gewesen seien (UA -7-