Der Beschuldigte hat am 10. Oktober 2021 mit dem Snapchat-Profil «[…]» in einer nicht näher bekannten Snapchat-Gruppe einer nicht mehr ermittelbaren Anzahl Personen ein 51 Sekunden langes Video gesendet und damit zur Verfügung gestellt, in welchem unzweifelhaft ein minderjähriges Mädchen zu sehen ist, welches ihren Genitalbereich direkt in die Kamera richtet, die Gesässbacken auseinanderzieht und sich mit den eigenen Fingern an dessen After berührt. Danach führt sich das Mädchen während insgesamt drei Sekunden einen Kugelschreiber zu ca. zwei Dritteln der Länge dieses Kugelschreibers in die Vagina ein und bewegt diesen dann darin mehrmals schnell hin- und her.