3.2. Am 15. Februar 2024 reichte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Am 25. März 2024 reichte der Beschuldigte eine vorgängige schriftliche Berufungsantwort ein. 3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 9. Dezember 2024 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: