2. Mit Urteil vom 17. Juli 2023 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 10'000.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Übertretungsbusse von Fr. 500.00 und einer Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 25 Tage Freiheitsstrafe, und verzichtete auf die Anordnung einer Landesverweisung sowie eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots und auf die Erstellung eines DNA-Profils. Weiter ordnete er die Einziehung eines Mobiltelefons sowie von Betäubungsmitteln an.