Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5.2. Folgende beschlagnahmte Waffe mit Zubehör wird gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. § 30 Abs. 1 der Polizeiverordnung (PolV) der Kantonspolizei, Fachstelle SIWAS, überwiesen: - Schreckschusspistole «Glock 17» inkl. Magazin und 27 Patronen Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5.3. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten auf Verlangen zurückgegeben: - div. Minigrip - 1 Notizbuch - UBS Bankkarte - 1 BM-Waage - 1 Stimorol-Box - 1 Mobiltelefon iPhone, rosa, defekt - 1 Mobiltelefon iPhone 11, schwarz, mit Schutzhülle - 27 -