Auch vor diesem Hintergrund ist ihm eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen (vgl. im Übrigen oben). Sein auffälliges Verhalten lässt sich denn auch nicht einfach mit den schwierigen Umständen seiner Kindheits- und Jugendjahren oder dem Tod seines Vaters (vgl. oben zur Täterkomponente) erklären. Diese dürften zwar seine Möglichkeiten beeinflusst haben, einen persönlich und gesellschaftlich anerkannten Weg einzuschlagen. Diese Umstände können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dem Beschuldigten zahlreiche Chancen gewährt worden sind. Trotz Ermahnungen ist er jedoch durch eine wiederkehrende und ausgeprägte Ignoranz gegenüber der hiesigen Rechtsordnung aufgefallen.