Warnungen liessen ihn unbeeindruckt. Auch wenn seit der letzten Delinquenz im vorliegenden Strafverfahren und damit seit rund 3 Jahren nicht ersichtlich ist, dass weitere Strafverfahren gegen den Beschuldigten eröffnet wurden, wird sich vor dem Hintergrund der grossmehrheitlich unveränderten Lebensumstände des Beschuldigten (arbeitslos, hohe Schulden, Pfändungen; immerhin seit einigen Monaten bestehende Drogenabstinenz; vgl. dazu oben) erst noch weisen müssen, ob ein nachhaltiges Umdenken stattgefunden hat. Auch vor diesem Hintergrund ist ihm eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen (vgl. im Übrigen oben).