Zudem liegen elf weitere Strafbefehle in den Akten betreffend Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren, Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Aus der wiederkehrenden Begehung vergleichbarer Straftaten ergibt sich eine enorme Gleichgültigkeit gegenüber dem Schweizer Straf- und Vollzugssystem. Selbst die Ermahnung des Amts für Migration und Integration vom 2. September 2021 mit der dem Beschuldigten bei fehlender Verhaltensänderung weitergehende Massnahmen angedroht wurden, hat nichts bewirkt.