Selbiges gilt auch für die Verurteilung mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 5. August 2021 wegen geringfügigen Betrugs (MIKA-Akten, UA act. 273). Selbst diese beiden Verurteilungen oder die diversen Einvernahmen im vorliegenden Verfahren (Einvernahme vom 9. und 28. September 2021, vom 11. November 2021 oder vom 18. Mai 2022) haben den Beschuldigten nicht von weiteren nahezu identischen Tatbegehungen und anderweitiger Delinquenz abgehalten. Zudem liegen elf weitere Strafbefehle in den Akten betreffend Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren, Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.