Bei einer Anstellung bei der C._____ AG im Jahr 2022 hat er die Probezeit nicht überstanden, zumal er zum Teil einfach nicht zur Arbeit gegangen ist (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2 f.). Selbst wenn der Beschuldigte derzeit regelmässig Bewerbungen schreibt und im Juli in einem Forstbetrieb (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15) gearbeitet hat, verfügt er weder über ein gefestigtes Einkommen noch Vermögen. Vielmehr läuft eine erneute Pfändung (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13), bestehen Betreibungen im Umfang von ca. Fr. 30'000.00 bis Fr. 40'000.00 und Verlustscheine in der Höhe von ca. Fr. 20'000.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 16). Geld erhält er jeweils von