Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17). Ein sonstiges Engagement in einem Verein oder einer Institution ist nicht ersichtlich. In seiner Freizeit trainiert der Beschuldigte viel zuhause (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17). Vor diesem Hintergrund erweist sich seine persönliche und gesellschaftliche Situation als durchschnittlich.