Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9), wenn auch infolge der Haushaltsauflösung und genannter Spannung nicht von einer besonderen Intensität auszugehen ist. Daran ändert nichts, dass beide angeben, sich in ferner Zukunft namentlich nach abgeschlossener Ausbildung und einer festen Arbeitsstelle eine Heirat und Kinder vorstellen zu können (GA act. 154; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 20). Aus dem Fussball- und Basketballverein hat sich der Beschuldigte nach einer Fussverletzung zurückgezogen, scheint jedoch noch Kontakte zu Kollegen, die er dort kennen gelernt hat, zu pflegen (GA act. 141 ff.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17).