Zudem scheint es in der Beziehung in finanzieller Hinsicht zu Spannungen gekommen zu sein. Jedenfalls äusserte sich der Beschuldigte dahingehend, dass seine Freundin wegen dem von ihr bezahlten Spanienurlaub noch wütend auf ihn sei (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Die mittlerweile rund vierjährige Beziehung scheint jedoch fortzubestehen (GA act. 150; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9), wenn auch infolge der Haushaltsauflösung und genannter Spannung nicht von einer besonderen Intensität auszugehen ist.