4.4. Der 26 Jahre alte Beschuldigte besitzt eine Aufenthaltsbewilligung B (GA act. 117). Er wurde am tt.mm.1999 in Tansania geboren und wuchs dort bis ins späte Kindesalter auf. Im September 2008 kam er mit rund 9 Jahren im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13). Er ist somit zumindest teilweise in der Schweiz aufgewachsen.