4.3. Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger von Tansania. Er hat mit dem gewerbsmässigen Betrug gemäss Art. 146 Abs. 2 StGB eine Katalogtat i.S.v. Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB begangen, welche eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre zur Folge hat. Er ist somit grundsätzlich aus der Schweiz zu verweisen.