Die Vorstrafen haben ihn völlig unbeeindruckt gelassen. Darüber hinaus hat er die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie die fahrlässigen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz nach der Eröffnung des vorliegenden Strafverfahrens bzw. nach diversen Einvernahmen (Einvernahme vom 9. und 28. September 2021, vom 11. November 2021 oder vom 18. Mai 2022) begangen. Mithin zeichnet sich das Bild eines unbelehrbaren Wiederholungstäters ab.