Der Beschuldigte hat am 4. August 2022 0.8 Gramm Kokaingemisch für Fr. 100.00 an eine verdeckte Fahnderin verkauft (vgl. vorinstanzliches Urteil S. 30 f.). Die Tatumstände sowie das Tatvorgehen haben sich bei diesem weiteren Vorfall nur hinsichtlich der geringeren Menge an (reinem) Kokain vom Verkauf vom 17. August 2022 unterschieden, weshalb auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann.