Mit Blick auf die tiefe Anzahl Tagessätze handelt es sich dabei noch um eine Strafe im Bagatellbereich. Darüber hinaus wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 29. Juli 2021 wegen mehrfachen Betrugs, Hinderung einer Amtshandlung und mehrfachen geringfügigen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt. Trotz der beiden Verurteilungen und diversen Einvernahmen im vorliegenden Verfahren zu den Betrügen (Einvernahme vom 9. und 28. September 2021, vom 11. November 2021 oder vom 18. Mai 2022) hat der Beschuldigte weiter einschlägig delinquiert (Tatzeitraum vom 22. Januar 2021 bis 31. Juli 2022).