3.5.1.2. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte weist zwei Vorstrafen auf. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 11. Oktober 2018 wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse verurteilt. Mit Blick auf die tiefe Anzahl Tagessätze handelt es sich dabei noch um eine Strafe im Bagatellbereich.