Dadurch bestand für die von ihm angebotene PS5 eine grosse Nachfrage, was der Beschuldigte denn auch selbst festgestellt hat (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f.). Entsprechend schnell waren die Interessenten bereit, die PS5 meist zu dem vom Beschuldigten verlangten, wohl leicht unter dem Neukaufpreis (von ca. Fr. 550.00, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4, wobei der Beschuldigte im November 2021 in einem Chat auf die Frage nach dem Neupreis antwortete, dass dieser Fr. 499.00 betrage, UA act. 1046) liegenden Preis zu kaufen (meist Fr. 500.00, aber auch Fr. 520.00, UA act. 1168; Fr. 540.00, UA act. 889; Fr. 545.00, UA act. 1073Fr. 550.00, UA act. 1222 und 1334;