Der Beschuldigte hat durch seine betrügerischen Handlungen vom 22. Januar 2021 bis zum 31. Juli 2022 und damit über einen Zeitraum von rund 1 ½ Jahren einen Betrag von Fr. 17'678.00 erlangt. Dieser Deliktsbetrag ist im Vergleich zum mittleren verfügbaren Einkommen der Privathaushalte in der Schweiz von monatlich rund Fr. 6'700.00 für das Jahr 2021 bzw. Fr. 6'900.00 für das Jahr 2022 (vgl. Medienmitteilungen des Bundesamtes für Statistik vom 27. November 2023 und 12. November 2024) und unter Berücksichtigung des grossen Spektrums möglicher Deliktsbeträge auch im Rahmen der qualifizierten Begehungsform der Gewerbsmässigkeit nicht unerheblich.