rund 1 ½ Jahren einen monatlichen Durchschnitt von knapp Fr. 1'000.00 ergibt (vgl. Plädoyer der Verteidigung S. 5), wobei der Betrag je nach Deliktstätigkeit in den entsprechenden Monaten höher bzw. tiefer ausfiel. Nach der Rechtsprechung kann die Absicht, ein Erwerbseinkommen zu erzielen, bereits bei monatlichen Einkünften von Fr. 500.00 bejaht werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_544/2012 vom 11. Februar 2013 E. 7.2 mit Hinweisen). Der Beschuldigte verfügte zudem über weite Teile des Deliktzeitraums nicht über ein anderes Einkommen (vgl. GA act. 118; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15). Auch allfällige kurzzeitige Arbeitsstellen (z.B. Anfang 2022 bei der «C.__