Der Beschuldigte hat innerhalb von rund 1 ½ Jahren 43 Betrüge begangen. Die einzelnen Betrüge liefen nach einem ähnlichen Schema ab. Der Beschuldigte erstellte auf «Facebook Marketplace» – neben der vereinzelten Nutzung anderen Plattformen (UA act. 392 ff. oder UA act. 406 ff.) – mit einem extra dafür erstellten Profil unter falschem (schweizerischen) Namen (z.B. B._____; vgl. z.B. UA act. 829; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 f.) ein Inserat für den Verkauf einer PS5. Das Inserat beinhaltete einen Produktebeschrieb und Fotos und wurde für die einzelnen Betrüge jeweils wieder verwendet (z.B. UA act. 828; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 und 5).