2.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 22. Januar 2021 bis 31. Juli 2022 insgesamt 43 Betrugshandlungen begangen hat. Er hat im Internet 43 Mal via Inserat unter falschem Namen eine Playstation 5 (PS5) zum Verkauf angeboten, ohne dass er – nachdem er seine eigene PS5 längst unter eigenem Namen veräussert hatte – je im Besitz der Geräte gewesen wäre und diese an die Käufer hat ausliefern wollen. Die Käufer haben ihm das Geld mittels «Twint» zukommen lassen. Insgesamt hat der Beschuldigte damit Fr. 17'678.00 erhalten (vorinstanzliches Urteil E. II/2 zum Anklagevorwurf 1 -4-