Es widerrief den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 29. Juli 2021 für die Geldstrafe von 120 Tagessätzen gewährten bedingten Strafvollzug. Zudem verwies es den Beschuldigten unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem für 7 Jahre des Landes und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände sowie die Zivilklagen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 26. August 2024 beantragte der Beschuldigte die Aufhebung der Schuldsprüche. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 16. Dezember 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine (summarische) schriftliche Begründung ein. -3-