a StPO dar, ändert das Schreiben der Tierarztpraxis doch nichts am Umstand, dass sich das Alpaka-Jungtier in einem für den Gesuchsteller erkennbar hochgradig desolaten Zustand befunden hat und er, wenn er der Ansicht gewesen wäre, er habe hinsichtlich dieses Alpaka-Jungtiers alles richtig gemacht, das auch hätte vorbringen können. Der Gesuchsteller hat es jedoch versäumt, im Einspracheverfahren oder in einem auf rechtzeitige Einsprache hin eingeleiteten ordentlichen Verfahren eine schlüssige Erklärung für den desolaten Zustand des Alpaka-Jungtiers vorzubringen, zumal dieser offensichtlich nicht allein auf ein falsch dosiertes Entwurmungsmittel zurückgeführt werden konnte.