Bereits ab diesem Zeitpunkt war dem Gesuchsteller grundsätzlich bekannt, dass der Veterinärdienst von verschiedenen Verfehlungen hinsichtlich seiner Alpakahaltung ausgegangen ist. Mit Strafbefehl vom 20. September 2023 wurde ihm das nochmals vor Augen geführt und dennoch sah er sich nicht dazu veranlasst, die vorgenannten Vorbringen im Rahmen einer Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft -4-