2.5. Der Veterinärdienst des Kantons Aargau führte am 8. März 2023 eine Kontrolle der Alpakahaltung des Gesuchstellers durch und hielt die dem Strafbefehl zugrunde liegenden Verfehlungen in einem Kontrollrapport fest, welcher dem Gesuchsteller zugestellt wurde (vgl. Beilage 7 Revisionsgesuch). Bereits ab diesem Zeitpunkt war dem Gesuchsteller grundsätzlich bekannt, dass der Veterinärdienst von verschiedenen Verfehlungen hinsichtlich seiner Alpakahaltung ausgegangen ist.