Er nimmt Bezug auf ein Schreiben der Tierarztpraxis vom 14. Juni 2024 worin festgehalten wird, dass dem Gesuchsteller aufgrund eines Missverständnisses ein falsch dossiertes Entwurmungsmittel für die Alpakas verschrieben worden sei. Schliesslich wird vorgebracht, dass die Liegefläche der Alpakas 5.6m 2 und nicht – wie im Strafbefehl festgehalten – 5.0m2 betragen habe, wodurch wenn überhaupt die Mindestvorgabe von 6.0m2 nur um 0.4m2 nicht eingehalten worden sei und eines der Alpakas ein Jungtier gewesen sei, das weniger Platz bedürfe.