2.4. Der Gesuchsteller macht hinsichtlich der im Strafbefehl festgehaltenen Vorwürfe mehrere Punkte geltend: Die Schur der zwei Alpakas sei nicht überfällig gewesen, da es sich um unterschiedliche Arten gehandelt habe, die je nach Art nur alle zwei Jahren geschert werden müssten. Zwischenzeitlich sei die Fürsorge und Pflege der Alpakas verbessert und die entsprechende Liegefläche sauber gehalten worden. Hinsichtlich des hochgradig abgemagerten Alpaka-Jungtiers macht der Gesuchsteller geltend, dass ihm ein falsch dosiertes Entwurmungsmittel von der Tierarztpraxis gegeben worden sei, wodurch die Wurmkur wenig genutzt habe.