__ im Bewusstsein um seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Alpakas die nötigen Pflegehandlungen sowie deren medizinische Versorgung und deren Fütterung (zwei Alpakas wurden mit überfälliger Schur vorgefunden, ein Alpaka-Jungtier sei in hochgradig abgemagertem Zustand und in Seitenlage unter der Futterraufe verklemmt gewesen und sei hochgradig von Parasiten und mit einem kleinen Leberegel befallen gewesen, sodass es habe eingeschläfert werden müssen) sowie das Reinhalten der Haltungseinrichtung vernachlässigt und die Mindestfläche der Haltungseinrichtung bei der Haltung von drei Alpakas nicht eingehalten. Dieser Strafbefehl ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.