Auf der Videoaufzeichnung (act. 78) lässt sich zwar ein nahes Auffahren des Beschuldigten auf das vor ihm fahrende Auto erkennen, eine Schätzung der Distanz anhand der Leitlinien ist jedoch aufgrund der Dunkelheit und der kurvigen Strassenführung nur schwer möglich. Erkennbar ist jedoch ohne weiteres ein geringer Abstand. Der im Rapport geschätzte Abstand basiert auf der Beobachtung der Patrouille der MEPO, welche das Geschehen vor Ort besser wahrnehmen konnte, als es auf der Videoaufzeichnung ersichtlich ist.