4.2.2. Auf der Videoaufnahme ist ersichtlich, wie der Beschuldigte auf der Überholspur fuhr. Vor ihm fuhren zwei weitere Fahrzeuge. Nachdem das vorderste Auto auf die Normalspur gewechselt hatte, beschleunigten der Beschuldigte sowie der vorausfahrende Autofahrer mit ihren Autos stark, bis das Abbremsen des vorausfahrenden Autos auch den Beschuldigten veranlasste zu bremsen. Anschliessend wechselte das vorausfahrende Auto auf die Normalspur und der Beschuldigte musste erneut wegen eines anderen vorausfahrenden Autos abbremsen. Die Nachfahrmessung hat ergeben, dass der Beschuldigte über eine Strecke von 537.8 Metern eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 176 km/h erreichte (act. 78).