Eine Anfrage beim Strassenverkehrsamt Aargau ergab, dass die Autonummer des Fahrzeuges des Beschuldigten «AG aaa» zum Tatzeitpunkt hochformatig war. Auf die Einholung der vom Beschuldigten beim Strassenverkehrsamt geforderten Informationen zur Anzahl der im Kanton Aargau eingelösten Fahrzeuge und zur Anzahl der hoch- bzw. längsformatigen Autonummern wird abgesehen. Davon sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Dem Obergericht ist durchaus bewusst, dass im Kanton Aargau eine Vielzahl von Fahrzeugen eingelöst sind und eine Vielzahl – gleich wie der Beschuldigte – eine Autonummer im Hochformat haben.