Vor Vorinstanz machte der Beschuldigte geltend, dass es sich um eine Verwechslung handeln müsse. Er sei auf der Autobahn normal gefahren, als er im Rückspiegel das Polizeifahrzeug mit Blaulicht gesehen habe, welches ihn überholte und dann mittels Leuchtschrift aufforderte, ihm zu folgen. Dies habe er gemacht in der Annahme, es handle sich um einen Routineeinsatz. Beim McDonalds in Lenzburg hätten sie dann angehalten. Sie seien drei Autos gewesen und die Polizei habe zuerst den Herrn im anderen Auto befragt. Er sei dann befragt worden, ob er das vordere Auto – mit einer Solothurner Nummer – kenne und ob sie sich ein Rennen geliefert hätten.