Im Polizeibericht (act. 7) wird die in der Aufnahme ersichtliche Situation beschrieben («Auf der Autobahn A1, ab Km 89.000, auf dem Überholstreifen dem Personenwagen SO bbb über eine Distanz von ca. 530 Meter, bei einer Geschwindigkeit von ca. 158 – 177 km/h, mit einem geschätzten Abstand von ca. 1 – 2 Fahrzeuglängen gefolgt. Der notwendige Sicherheitsabstand war demzufolge massiv unterschritten worden.»). Ebenso findet sich darin eine Kurzbefragung des Beschuldigten zur Sache. Dieser bestritt dabei grundsätzlich die ihm vorgehaltenen Vorwürfe der Geschwindigkeitsübertretung sowie der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (act. 8 f.).