2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 1. Juli 2024 unter Kosten- und Entschädigungsfolgen gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 110.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'100.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe. 3. 3.1. Der Beschuldigte erklärte mit Eingabe vom 6. August 2024 die Berufung und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch. 3.2. Mit Verfügung vom 4. September 2024 wurde im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet.