Zudem sei er dabei mit einer Geschwindigkeit von mindestens 158 km/h unterwegs gewesen und habe somit die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit um 38 km/h überschritten. Durch diese massive Geschwindigkeitsüberschreitung sowie den massiv unterschrittenen Sicherheitsabstand habe der Beschuldigte für sich und andere Verkehrsteilnehmer eine erhöhte abstrakte Gefahr gebildet.