2.3.5. Vor diesem Hintergrund und den glaubhaften Aussagen des Polizisten B._____ sind einerseits die «Bestätigungen» von C._____ und E._____ zu Handen der Staatsanwaltschaft als reine Gefälligkeitsschreiben zu qualifizieren, zumal sie mit Blick auf die Darstellung, die gewählten Formulierungen und den Inhalt als aufgesetzt und abgesprochen erscheinen. Andererseits handelt es sich bei den Behauptungen des Beschuldigten und der Zeugen dazu, dass nicht er, sondern seine Freundin das Fahrzeug gelenkt habe, um Schutzbehauptungen bzw. falsche Aussagen.