Diese Aussagen des Zeugen B._____, bei welchem es sich um einen erfahrenen Polizisten handelt, sind konstant, schlüssig und nachvollziehbar. Er schildert seine Feststellungen detailliert, wobei er das Geschilderte logisch nachvollziehbar darlegt. In seiner Funktion als Polizist ist er zudem geschult, derartige Vorgänge zu beobachten. Im Übrigen stimmen seine Aussagen weitgehend mit den Aussagen der Zeugin C._____, den Zeugen D._____ und E._____ sowie denjenigen des Beschuldigten überein und divergieren einzig mit Bezug auf das zuletzt in der Tiefgarage beim Wohnort des Beschuldigten angeblich Vorgefallene.