2.3.2. Der Beschuldigte bestreitet, dass er vor der Polizeikontrolle das Auto gefahren habe (UA act. 21, 39; Gerichtsakten [GA] act. 48; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 26). Auch die vor Obergericht einvernommenen Zeugen C._____, D._____ und E._____ gaben unter Hinweis auf die Straffolgen bei bewusster Falschaussage an, dass das Fahrzeug – wie vom Beschuldigten vorgebracht – von seiner Freundin gelenkt worden sei (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 6, S. 10, S. 16, S. 19, S. 22, S. 24). Diese habe ihn und seine zwei Kollegen in Q._____ abgeholt (GA act. 48 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 6, S. 16).